Bekomm ich doch heute ein Schreiben von einer Insolvenzverwaltung….herrjee was soll das denn, dachte ich und riss gleich den Brief auf.
Tjaaaaaaa, meine alte Firma bei der ich noch angestellt bin, hat Insolvenz angemeldet! So schlimm find ich das jetzt gar nicht, da ich ja eh nicht mehr dorthin zum arbeiten wollte, weil die ja mehr als doof auf meine Schwangerschaft reagiert hatten. Jetzt hab ich nun noch einen guten Grund für die neuen Bewerbungen und muß mir keine Geschichten wie: “ich suche neue Herausforderungen…ect pp” ausdenken, sondern kann als Grund einfach die Insolvenz angeben, auch nicht schlecht.
Kennt sich da jemand aus, muß ich mich jetzt trotz Elternzeit arbeitslos melden????

Mama Schwaner
13. Januar 2007 | 19:141
Arbeitslos kannst du dich melden, aber arbeitssuchend solltest du dich erst melden, wenn du wirklich arbeiten gehen willst, weil du dann ja automatisch (haha) Angebot von denen bekommst und dir wird dann auch Arbeitslosengeld gezahlt (sofern Anspruch besteht). Bist du denn nun gekündigt worden?
Onkel Kai
14. Januar 2007 | 11:332
Meine Frau kennst sich da ja inzwischen recht gut aus ;-), im Normalfall müsstest du ja jetzt erstmal über das Insolvenzeröffnungsverfahren informiert worden sein, das ist noch nicht das Insolvenzverfahren. Es wird jetzt erstmal geprüft ob es überhaupt genug Masse gibt um eine Insolvenz zu eröffnen und erst dann wird es auch kritisch. Bei arbeitender Bevölkerung ist es so, dass das Arbeitsamt bis zu 3 Monate Insolvenzgeld zahlt, dass muss man dann aber beantragen, also entweder muss man gekündigt werden oder man kann nach 3 Monaten selbst kündigen und das Insolvenzgeld beantragen. Im Zweifel würde ich einfach mal beim Arbeitsamt nachfragen.
Maxi
15. Januar 2007 | 14:033
Du kannst jetzt in die neue Bewerbung vor allem schreiben: “Da das Unternehmen bei dem ich zuvor beschäftigt war Aufgrund meines schwangerschaftsbedingten Fehlens kurzfristig Insolvenz anmelden musste…” Damit ist gleich klar, dass die neue Firma sich mit Dir einen Angestellten holt, der schlicht und ergreifend nicht fehlen darf, hehe. Da steht man auch bei den Gehaltsverhandlungen gleich viel besser da